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WIR HABEN IM JULI GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN:
11. JULI – MUSEUM IST AB 15:00 UHR GESCHLOSSEN!
WELTENBUMMLER-TREFFEN:
FREITAG 26.07. UND SAMSTAG 27.07.
XXL-PROGRAMM
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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Informationen zu ihren Verbraucherrechten:
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßig-keit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.
Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.
Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
GARAN•
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.